Bauen mit Bestand - Gesetze
Bauen mit Bestand ist das Gebot der Stunde. Nicht nur die technische Frage der gespeicherten grauen Energie des Bestands spricht gegen Abbruch und Neubau, sondern auch die Notwendigkeit von erlebbarer Geschichte. Um historische Bauten weiternutzen und weiterentwickeln zu können bedarf es dem gesicherten Umgang mit der vorhandenen Bausubstanz
Der massenhafte Erhalt vorhandener Gebäude wird aber nur gelingen, wenn der passive und aktive Bestandsschutz rechtssicher nachweisbar wird: der passive Bestandsschutz schützt einen ursprünglich rechtmäßig geschaffenen Bestand vor Änderungen gesetzlicher Grundlagen, der aktive sichert die Genehmigung notwendiger Maßnahmen um den passiven zu erhalten.
Hierzu bedarf es dem einfachen Zugriff auf historische Gesetze und Normen. In unserer Recherche beschränken wir uns räumlich auf Deutschland in den heutigen Grenzen sowie den Zeitraum zwischen 1918 und 1993.
Dieses Teilprojekt haben wir vor knapp einem Jahr gestartet und befinden uns immer noch in der Recherchephase. Dies zeigt schon die bei Weitem unübersichtlichere Quellenlage als im Teilprojekt BmB Archiv Konstruktionen:
Die über den obigen Zeitraum (Weimarer Republik bis zur Wiedervereinigung) sich ändernden regional- und Bundesgrenzen haben eine unübersehbare Anzahl von Gesetzen und Verordnungen im Bauwesen geschaffen.
Die Quellen sind nicht zentral gesammelt worden, sondern finden sich neben der Deutschen National Bibliothek auch in den heutigen 17 Landesarchiven.
Analog zu den Büchern liegen sie nur in verschwindend geringem Umfang als durchsuchbare Texte vor.
Die ausgewählten Gesetze werden anhand von heute nachgefragten – also heutigen Begriffen und Bundesländern – katalogisiert und in digitaler Form gespeichert. Sie werden vollständig als Faksimile und teilweise als diplomatische Transkription bereitgestellt.
Nordrheinwestfalen, 1950 © Digitalisat: BmB Archiv
zuletzt bearbeitet am: 01.06.2023